Der Deutsche Fahrpass
Der Deutsche Fahrpass bescheinigt Fahrern, dass über fahrerisches Können verfügen. Zudem hat er unter anderem als Aufgabe, den bewussten und schonenden Umgang mit Natur und Umwelt zu fördern. Der Deutsche Fahrpass soll die Mitverantwortung des Fahrers in Feld und Wald zum Ausdruck bringen. Das Ausbildungsziel ist durch geeignete Schulungsmaßnahmen zu vermitteln.
Wer kann teilnehmen?
- alle Bewerber die den Basispass Pferdekunde besitzen. (Die Reitweise ist beliebig)
- der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist an den Veranstalter zu richten
- die Pferde/Ponys müssen mindestens vier Jahre alt sein, je Prüfung sind pro Gespann (Ein- und/oder Zweispänner) nicht mehr als 4 Bewerber erlaubt.
Wo findet die Vorbereitung und Prüfung statt?
Im Vorfeld der Prüfung sollte der Reiter an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen. Der Lehrgang muss von einem Trainer C - Reiten gegeben werden. Die Prüfung kann von Reitvereinen oder Pferdebetrieben durchgeführt werden, die dem Niveau eines FN-anerkannten Betriebes entsprechen und vom Landesverband oder der Landeskommission genehmigt wurden.
Was wird verlangt?
Praktischer Teil
- Vorbereiten des Gespanns zur Ausfahrt (Putzen, Zäumen, Anspannen)
- Fahren im Straßenverkehr und in Feld und Wald
- Trabstrecken von Punkt zu Punkt, Fahren in der Gruppe, Wegfahren von der Gruppe
- Überwinden kleiner natürlicher Hindernisse (z. B. Steigungsstrecken, Wasserstellen)
- Versorgen des Pferdes bei Rast oder Unfall
Theoretischer Teil
- Grundkenntnisse der Fahrlehre (Haltung, Hilfen, Gangarten)
- Grundkenntnisse der Pferdehaltung (Pflege, Fütterung, Tränken, Anzeichen von Krankheiten, Giftpflanzen), Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes
- Fahrerisches Verhalten und Umweltschutz (Begegnung mit Fußgängern, Rücksicht auf Jagd, Land- und Forstwirtschaft)
- Fahren auf Straßen und in Feld und Wald (Fahren im Verband, Verkehrsregeln)
- Unfallverhütung (z. B. Ausrüstung von Fahrer und Pferd, Sicherheit von Kutsche und Geschirr, Verladen, Anbinden)
- erste Hilfe für Fahrer und Pferd (Verhalten bei Unfällen und akuten Krankheiten des Pferdes)
Das Prüfungsergebnis:
Das Ergebnis muss in beiden Prüfungsteilen "bestanden" lauten. Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden (über die eventuelle Anrechnung eines Prüfungsteiles entscheidet die Prüfungskommission).