Das Kleine Voltigierabzeichen (DVA IV)
Für die Voltigiererinnen und Voltigierer, die das Deutsche Voltigierabzeichen (DVA) Klasse IV ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Voraussetzung ist lediglich der Besitz des Basispass Pferdekunde. Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens fünf Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an zwei aufeinander folgenden Tagen abzulegen sind.
Der praktische Teil
- D-Pflicht auf dem galoppierenden Pferd (siehe Richtlinien Band 3 und LPO-Durchführungsbestimmungen). Alle Pflichtübungen müssen an einem Tag gezeigt werden.
Der theoretische Teil
- Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Pferdekunde: Umgang mit dem Pferd, Verhalten und Bedürfnisse des Pferdes, der Pferdepflege
- Grundkenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes
- Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Voltigierlehre
- Ausrüstung des Voltigierpferdes/Voltigierers
- Ablauf der Voltigierstunde und Verhalten während des Unterrichts
- Turnieranforderungen der LK D
- Sicherheit und Hilfestellung
- Hauptkriterien der D-Pflicht
Du musst in allen Pflichtübungen und der Theorie eine Mindestnote von 5,0 erreichen, sonst ist die Prüfung nicht bestanden. Wenn nur eine Pflichtübung schlechter als 5,0 bewertet wurde, kannst Du diese Pflichtübung im Anschluss an die praktische Prüfung einmal wiederholen. Hast Du eine ganze Teilprüfung nicht bestanden, musst Du die gesamte Prüfung zum DVA IV wiederholen. Das geht frühestens nach drei Monaten.