Abzeichen im Distanzreiten und -fahren (Stufe 1)
Die Stufe 1 der Distanzreit- und -fahrabzeichen richtet sich an Reiter/-innen oder Fahrer/-innen, die an kurzen Distanzritten bzw. -fahrten teilnehmen möchten. Außerdem sollen die Bewerber/-innen die Eignung und Einsatzfähigkeit des Pferdes beurteilen können und für das Vorgehen in Notsituationen geschult werden.
Wer kann teilnehmen?
Reiterer/-innen die den Deutschen Reit-Pass bzw. Fahrer/-innen besitzen und einen Kurs für en am Unfallort nachweisen können. Beim Distanzfahrabzeichen Stufe 1 muss der/die Fahrer/-innen gem. § 31 Abs. 1 StVZO, zur selbstständigen Leitung eines Gespannes geeignet sein. Teilnehmer/-innen unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen, der mindestens im Besitz des DFA IV oder des DFP ist, teilnehmen.
Wo findet die Vorbereitung und die Prüfung statt?
Im Vorfeld der Prüfung sollte der/die Bewerber/-in an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen, der einem Trainer/-in C - Reiten bzw. Fahren mit Distanzerfahrung durchgeführt wird.
Die Prüfung kann von Reitvereinen sowie Pferdebetrieben durchgeführt werden, die dem Niveau eines FN-anerkannten Betriebes entsprechen, eine Genehmigung des VDD haben und die Veranstaltung bei der zuständigen Landeskommission bzw. dem Landesverband angemeldet haben.
Was wird verlangt?
Praktischer Teil
- Vormustern eines Pferdes an der Hand
- Vorstellen eines geeigneten Pferdes/Gespanns auf dem Außenplatz (nach Anweisung)
- Absolvieren eines/einer Einführungsrittes/-fahrt, ca. 25-39 km, zum Teil nach Karte
Theoretischer Teil
- Grundkenntnisse in Pferdekunde und Pferdehaltung unter besonderer Berücksichtigung der Versorgung der Pferde unterwegs
- Grundkenntnisse der Reit-/Fahrlehre inklusive Ausrüstung des Pferdes und Anzug Reiter/-in bzw. Fahrer/-in
- Teilnahme an Distanzritten/-fahrten: Beurteilen und Einhalten des geforderten Tempos (z.B. T 5), Höchstzeiten, Zeittore usw.; Orientierung im Gelände; Wetterkunde: grundlegende Kenntnisse, Verhalten bei Gewitter etc.
- Richtiges Verhalten im Straßenverkehr und in Feld und Wald unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen
- Transport von Pferden, Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes
- Verhalten bei Unfällen
- Grundkenntnisse des VDD-Reglement
Wer hat bestanden?
Das Ergebnis muss in beiden Prüfungsteilen "bestanden" lauten. Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden, beim Distanzfahrabzeichen gilt eine dreimonatige Pause zwischen den Prüfungen. Über die eventuelle Anrechnung eines Prüfungsteiles entscheidet die Prüfungskommission.
Welche Weiterbildungen sind möglich?
Erwerb des Distanzreitabzeichens bzw. Distanzfahrabzeichens Stufe 2.