Das Deutsche Reitabzeichen in Bronze (DRA III)
Auch beim Bronzenen Reitabzeichen gibt es keine Altersbeschränkung. Alle Reiter können an der Prüfung teilnehmen. Für den Erwerb des DRA III müssen Sie allerdings seit mindestens drei Monaten im Besitz des Kleinen Reitabzeichens (DRA IV) sein. Ihr Pferd oder Pony muss mindestens fünf Jahre alt sein und sein Ausbildungsstand den Prüfungsanforderungen genügen.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen.
Der praktische Teil
Sie reiten eine Dressurreiterprüfung der Klasse A des aktuellen Aufgabenheftes einzeln oder zu zweit. Hilfszügel sind nicht erlaubt. Sie reiten im Trab und im Galopp im leichten Sitz nach Weisung der Richter (möglichst) im Außengelände und Sie absolvieren ein Stilspringen der Klasse A mit Standardanforderungen. Hier geben Hindernisfehler und Ungehorsam keinen Abzug. Allerdings führt der dritte Ungehorsam und der zweite Sturz zum Ausschluss. Die oben beschriebene Teilprüfung Springen kann auch durch das Geländereiten ersetzt werden. Die Anforderungen im Geländereiten sind einem Stilgeländeritt Klasse A angelehnt.
Der theoretische Teil:
- Kenntnisse der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse A
- Kenntnisse der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO)
- Erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung und der Veterinärkunde
- Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes
In jeder Teilprüfung (Dressur, Springen, Theorie) muss mindestens die Note 5,0 erreicht werden. Eine nicht bestandene Teilprüfung können Sie innerhalb eines Jahres, aber frühestens nach drei Monaten wiederholen. Fallen Sie zweimal durch die gleiche Teilprüfung, müssen Sie die ganze Prüfung wiederholen. Dies ist auch der Fall, wenn Sie zwei oder drei Teile nicht bestanden haben.
Die Teilprüfung Geländereiten haben Sie bestanden, wenn Sie auch hier die Mindestnote 5,0 erreicht haben. Diese Teilprüfung hat aber keinen Einfluss auf das Bestehen oder Nicht-Bestehen des Abzeichens, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.