Navigation überspringen und zum Inhaltsbereichzur Unternavigation
normale Schrift einschaltengroße Schrift einschaltensehr große Schrift einschalten
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
03:00 UHR, 10.07.2025
 
  • Startseite
  • Verein
    •  
    • Vorstand
    • Beiträge
    • Satzung
    • Formulare/Downloads
    • Internes
    •  
  • Jugend
    •  
    • Jugendarbeit
    • Jugendrat
    •  
  • Aktuelles
    •  
    • Nachrichten
    • Jahresplan
    •  
  • Gästebuch
  • Unser Anliegen
    •  
    • Reiten ist Sport
    • Altersklassen
    • Abzeichen
    •  
  • Voltigiergruppe
    •  
    • Übungsleiter
    • Pferde
    • Trainingsplan
    •  
  • Fotoalben
  • Chronik
  • Sponsoren
  • Facebook
  • Anfahrt
  • Kontakt
 
Wetter Korbußen

     

 

© wetterdienst.de

 

 

 

 

Thüringen vernetzt
 
  1. Start
  2. Das Deutsche Reitabzeichen in Silber (DRA II)
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Das Deutsche Reitabzeichen in Silber (DRA II)

An der Prüfung für das DRA II können Sie teilnehmen, wenn Sie seit mindestens einem Jahr im Besitz des DRA III (Bronze) bzw. im Besitz des DRA III Bronze/Dressur oder Bronze/Springen sind. Die eingesetzten Pferde und Ponys müssen mindestens fünf Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen.

 

Was wird verlangt?

 

Der praktische Teil

Sie reiten eine Dressurreiterprüfung der Kl. L - allerdings auf Kandare - gemäß des aktuellen Aufgabenheftes und Sie absolvieren ein Stilspringen der Kl. L mit Standardanforderungen. Für Hindernisfehler und Ungehorsam gibt es keine Abzüge. Allerdings führt der dritte Ungehorsam oder der zweite Sturz zum Ausschluss.

 

Der theoretische Teil

  • umfassende Kenntnisse der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse L
  • erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung und der Veterinärkunde

 

Für das silberne Reitabzeichen müssen Sie in jeder Teilprüfung (Dressur, Springen, Theorie) eine Mindestnote von 6,5 erreichen. Bestehen Sie eine Teilprüfung nicht, so können Sie diese innerhalb eines Jahres, aber frühestens nach drei Monaten wiederholen.

 

Sind zwei oder drei Teilprüfungen schlechter als 6,5 bewertet worden oder ist eine Teilprüfung zweimal nicht bestanden, so muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.

 

zurück
  • Senden
  • Drucken
  • nach oben
 
 
Startseite      |      Login      |      Datenschutz      |      Impressum