Das Kleine Reitabzeichen (DRA IV)
Für die Reiterinnen und Reiter, die das Deutsche Reitabzeichen (DRA) Klasse IV ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Voraussetzung ist lediglich der Besitz des Basispasses Pferdekunde. Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens fünf Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.
Was wird verlangt?
Der praktische Teil
Sie reiten Lektionen in Anlehnung an die Dressur Klasse E entweder einzeln oder/und in der Abteilung. Hilfszügel sind gemäß §70d LPO zugelassen. Außerdem reiten Sie im leichten Sitz und absolvieren eine Stilspringprüfung der Klasse E. Dabei geben Hindernisfehler und Ungehorsam keinen Abzug in der Stilnote. Allerdings führt der dritte Ungehorsam oder der zweite Sturz zum Ausschluss. Die oben beschriebene Teilprüfung Springen kann auch durch das Geländereiten ersetzt werden. Die Anforderungen im Geländereiten sind einem Geländereiterwettbewerb angelehnt.
Der theoretische Teil
- Grundkenntnisse in der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse E
- Grundkenntnisse im Bereich der körperlichen Fitness des Pferdesportlers
- Kenntnisse über die einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und über Verbandsnormen für den Tierschutz
- Kenntnisse über das Verhalten des Reiters im Gelände, Feld, Wald und im Straßenverkehr
Sie müssen in jeder Teilprüfung (Dressur, Springen, Theorie) mindestens die Note 5,0 erreichen. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Allerdings muss dann die gesamte Prüfung noch einmal abgelegt werden.
Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des DRA IV hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.