Das Deutsche Fahrabzeichen Klasse I (DFA I) aufgrund von Turniererfolgen
Das DFA I aufgrund von Turniererfolgen wird Ihnen auf Antrag von der FN verliehen. Dazu müssen Sie folgende Platzierungen nachweisen:
- fünf Platzierungen an 1. bis 5. Stelle in Dressurprüfungen Kl. S für Ein-, Zwei-, Vierspänner und drei Platzierungen in Kombinierten Prüfungen mit Geländefahrten oder Gelände- und Streckenfahren Kl. S oder:
- fünf Platzierungen an 1. bis 5. Stelle in Geländefahrten oder Gelände- und Streckenfahrten Kl. S und fünf Platzierungen in Dressurprüfungen Kl. S für Ein-, Zwei-, Vierspänner oder:
- drei Platzierungen an 1. bis 10. Stelle in Kombinierten PrüfungenKl. S mit Geländefahrten oder Gelände- und Streckenfahrt und drei Platzierungen in Dressurprüfungen Kl. S für Ein-, Zwei-, Vierspänner