Das Deutsche Longierabzeichen in Bronze (DLA III)
Voraussetzung für den Erwerb des Bronzenen Longierabzeichens (DLA III) ist der Besitz des DLA IV. Die in der Prüfung vorgestellten Pferde/Ponys müssen mindestens fünf Jahre alt sein und den Anforderungen genügen. In einer Prüfung sollten nicht mehr als zwei Teilnehmer dasselbe Pferd longieren.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an zwei aufeinanderfolgenden Tagen abgelegt werden.
Der praktische Teil
- Heranführen jüngerer Pferde an die Longenarbeit, Arbeit mit dem älteren Pferd zur Verbesserung der Durchlässigkeit durch Erarbeiten von Übergängen und/oder das Beherrschen einfacher Grundübungen mit der Doppellonge
- Longieren gemäß FN-"Richtlinien für Reiten, Fahren und Voltigieren", Band 6. Dabei sind Hilfszügel erlaubt. Gegebenenfalls können die Richter auch einen Pferdewechsel verlangen.
Beurteilt werden:
- Einwirkung auf das Pferd
- Losgelassenheit des Pferdes
- Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche)
- Sicherheit im Verschnallen der Hilfszügel
- Sicherheit im Handwechsel bzw. Anlegen und Befestigen der Doppellonge
- Erkennen des richtigen Handgalopps - nicht erkannter und nicht korrigierter Außengalopp/Kreuzgalopp führt zu Nicht-Bestehen.
- Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere gymnastizierende Arbeit.
- Dabei wird Ihre Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam des Pferdes mit Wertnoten zwischen 10 und 0 (gem. § 57 1.2 LPO) beurteilt.
Im theoretischen Teil
...werden Sie entsprechend den Anforderungen der Klasse A in folgenden Bereichen geprüft:
- Kenntnisse auf dem Gebiet der Longierlehre
- Kenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre
- Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes
Sowohl in der praktischen als auch in der theoretischen Prüfung müssen Sie eine Mindestnote von 5,5 erreichen, andernfalls ist die Prüfung nicht bestanden. In dem Fall haben Sie die Möglichkeit, die gesamte Prüfung nach drei Monaten zu wiederholen.