Abzeichen im Wanderreiten und -fahren (Stufe 1)
Die Stufe 1 des Deutschen Wanderreit- bzw. Wanderfahrabzeichens richtet sich an Reiter/-innen oder Fahrer/-innen, die längere Strecken zurücklegen, z.B. mehrstündige Ausritte/-fahrten, Tagesritte/-fahrten. Außerdem sollen die Bewerber/-innen die Einsatzfähigkeit der Pferde beurteilen können und für sicherheitsorientiertes Verhalten und das Vorgehen in Notsituationen geschult werden.
Wer kann teilnehmen?
Bewerber/-innen mit einem Mindestalter von zwölf Jahren. Beim Wanderfahrabzeichen muss die Eignung zur selbstständigen Leitung eines Gespannes gem. § 31 Ans. 1 StVZO gewährleistet sein. Fahrer unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen, der mindestens im Besitz des Deutschen Fahrabzeichens IV ist, teilnehmen.
Voraussetzungen für die Prüfungszulassung zum Erwerb von Wanderabzeichen sind der Deutsche Reit-Pass bzw. der Deutschen Fahr-Pass. Zudem gilt es die Teilnahme an einem Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort nachzuweisen. Beim Wanderreitabzeichen Stufe 1 ist die Reitweise beliebig.
Wo findet die Vorbereitung und die Prüfung statt?
Im Vorfeld der Prüfung sollte der/die Bewerber/-in an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen, der von einem/-r einschlägig erfahrenen Trainer/-in C - Reiten bzw. Fahren durchgeführt wird. Die Prüfung kann von Reitvereinen sowie Pferdebetrieben durchgeführt werden, die dem Niveau eines FN-anerkannten Betriebes entsprechen und eine Genehmigung des Landesverbandes bzw. der Landeskommission hat.
Was wird verlangt?
Praktischer Teil
- Vormustern eines Pferdes an der Hand inklusive Verfassungsprüfung Pferd (Reit-/ Fahrtauglichkeit)
- Vorstellen eines geeigneten Pferdes/Gespanns auf dem Außenplatz (nach Anweisung)
- Lösen einer Orientierungsaufgabe im Gelände (Streckenritt/-fahrt, ca. drei Stunden) - gruppenweise
Theoretischer Teil
- Grundkenntnisse in Pferdekunde, Pferdehaltung unter besonderer Berücksichtigung der
- Versorgung der Pferde unterwegs
- Grundkenntnisse des Reitens/Fahrens inklusive Ausrüstung Pferd und Anzug Reiter/-in bzw. fahrer/-in für mehrstündige Ausritte/-fahrten
- Orientierung im Gelände, Wetterkunde
- Richtiges Verhalten im Straßenverkehr und in Feld und Wald unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, Transport von Pferden, Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes
- Verhalten bei Unfällen
Wer hat bestanden?
Das Ergebnis muss in beiden Prüfungsteilen "bestanden" lauten. Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden. Über die eventuelle Anrechnung eines Prüfungsteiles entscheidet die Prüfungskommission.