Abzeichen im Wanderreiten und -fahren (Stufe 2)

Die Stufe 2 des Deutschen Wanderreit- bzw. Wanderfahrabzeichens richtet sich an Reiter/-innen oder Fahrer/-innen, die mehrere Tage unterwegs sein wollen. Die in der Stufe 1 erworbenen Kenntnisse werden vertieft, außerdem werden grundlegende Fertigkeiten in der Planung von Wanderritten bzw. -fahrten vermittelt.

 

Wer kann teilnehmen?
Bewerber/-innen mit einem Mindestalter von 14 Jahren. Beim Wanderfahrabzeichen muss die Eignung zur selbstständigen Leitung eines Gespannes gem. § 31 Ans. 1 StVZO gewährleistet sein. Fahrer unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen, der mindestens im Besitz des Deutschen Fahrabzeichens IV ist, teilnehmen. Der Bewerber muss die Prüfung für das Wanderreitabzeichen Stufe 1 bzw. Wanderfahrabzeichen Stufe 1 bestanden haben. Beim Wanderreitabzeichen Stufe 2 ist die Reitweise beliebig.

 

Wo findet die Vorbereitung und die Prüfung statt?
Im Vorfeld der Prüfung sollte der/die Bewerber/-in an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen, der von einem/-r einschlägig erfahrenen Trainer/-in C - Reiten bzw. Fahren durchgeführt wird.


Die Prüfung kann von Reitvereinen sowie Pferdebetrieben durchgeführt werden, die dem Niveau eines FN-gekennzeichneten Betriebes entsprechen und eine Genehmigung des Landesverbandes bzw. der Landeskommission hat.

 

Was wird verlangt?

 

Praktischer Teil

 

Theoretischer Teil

wie Stufe 1, vertiefend zusätzlich:

 

Wer hat bestanden?
In beiden Prüfungsteilen muss das Ergebnis "bestanden" lauten. Eine nichtbestandene Prüfung kann wiederholt werden. Über die eventuelle Anrechnung eines Prüfungsteiles entscheidet die Prüfungskommission.