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23:06 UHR, 16.06.2025
 
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  2. Das Deutsche Reitabzeichen Klasse I (DRA I)
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Das Deutsche Reitabzeichen Klasse I (DRA I)

An der Prüfung zum DRA I können alle Reiter teilnehmen, die mindestens ein Jahr im Besitz des DRA II (Silber) bzw. eines der disziplinspezifischen DRA II Silber/Dressur oder Silber/Springen sind. Die eingesetzten Pferde/Ponys müssen mindestens sechsJahre alt sein und den Anforderungen der Prüfung genügen.

 

Was wird verlangt?

 

Der praktische Teil

Sie reiten eine Dressurprüfung der Klasse M auf Kandare (gemäß des aktuellen Aufgabenheftes)und Sie absolvieren ein Stilspringen der Klasse M mit Standardanforderungen. Hindernisfehler und Ungehorsam geben keinen Abzug. Der dritte Ungehorsam oder der zweite Sturz führt aber zum Ausschluss.

 

Im theoretischen Teil

geht es vor allem um umfassende Kenntnisse in der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse M.


Für das DRA Klasse I müssen Sie in Dressur und Springen eine Durchschnittsnote von 6,5 erreichen, es darf allerdings keine Teilnote (Dressur, Springen, Theorie) unter 5,5 liegen. Eine nicht bestandene Teilprüfung können Sie innerhalb eines Jahres, aber frühestens nach drei Monaten wiederholen. Bei zwei oder drei nicht bestandenen Teilprüfungen muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.

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