Das Deutsche Fahrabzeichen in Bronze (DFA III Ein-/Zweispänner)
Beim Bronzenen Fahrabzeichen gibt es keine Altersbeschränkung. Für den Erwerb des DFA III müssen Sie allerdings mindestens seit drei Monaten im Besitz des DFA IV sein.
Die vorgestellten Pferde und Ponys müssen mindestens vier Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. Zugelassen sind Pferde, M- und G-Ponys (sowie K-Ponys mit Teilnehmern bis zu 16 Jahren). Pro Gespann sind bis zu vier Bewerber erlaubt.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen. In beiden Teilprüfungen gibt es für die einzelnen Prüfungsabschnitte Einzelnoten.
Der praktische Teil
- Sachgemäßes Aufschirren, Anspannen, Ausspannen, Abschirreneines Ein-/Zweispänners
- Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßiger "Leinenaufnahme"
- Fahren einer Dressurprüfung Klasse A (gem. aktuellem Aufgabenheft Fahren)
- Fahren eines Stilhindernisfahrens der Klasse A mit Standardanforderungen ohne Abzüge. Sie fahren dabei ein- und/oder zweispännig. Siehe hierzu auch: Aufgabenheft Fahren, Anhang, 3. und 4.1. Longieren mit einfacher Longe
Der theoretische Teil
- Kenntnisse in der Fahrlehre und in der Handhabung des Fahrlehrgerätes entsprechend den Anforderungen der Kl. A sowie Kenntnisse der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO)
- erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung, der Veterinärkunde und im Umgang mit dem Pferd
- Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, des Straßenverkehrsrechts, des umweltverträglichen Verhaltens beim Fahren im Gelände und allgemeiner Versicherungsfragen und Rechtsvorschriften.
Sie müssen sowohl in der theoretischen als auch in der praktischen Teilprüfung mindestens die Gesamtwertnote 5,0 erreichen. Auch in den Einzelnoten ist die Mindestnote 5,0 erforderlich.
Erreichen Sie diese in zwei oder mehr Einzelelementen nicht, so haben Sie die gesamte Teilprüfung nicht bestanden. Eine Wiederholung der einzelnen nicht bestandenen Elemente ist nicht möglich. Die nicht bestandene Teilprüfung können Sie innerhalb eines Jahres, aber frühestens nach drei Monaten wiederholen. Bestehen Sie eine Teilprüfung zweimal nicht, so müssen Sie die gesamte Prüfung wiederholen.