Das Deutsche Fahrabzeichen in Bronze (DFA III Vierspänner)
Zugelassen zum Erwerb des DFA III (Bronze, Vierspänner) sind Sie grundsätzlich nur dann, wenn Sie mindestens ein Jahr im Besitz des DFA III (Bronze, Einspänner oder Zweispänner) sind. Bei Ihren Pferden muss es sich auch hier um vierjährige und ältere Fahrpferde/-ponys (nur M- und GPonys) und K-Ponys mit Teilnehmern bis zu 16 Jahren, die den Anforderungen dieser Klasse entsprechen, handeln. Pro Gespann sind nicht mehr als vier Bewerber erlaubt.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, für die es jeweils eine Note gibt.
Der praktische Teil
- Sachgemäßes Aufschirren, Anspannen, Ausspannen, Abschirren eines Vierspänners
- Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Vierspännern
- Fahren und Beherrschen eines Vierspänners in Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung geradeaus, in Wendungen auf einem Platz und im Verkehr Fahren einer Dressurprüfung Kl. A für Vierspänner gem. Aufgabenheft
Der theoretische Teil
- Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre sowie des Leistungsprüfungswesens
- Erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung, Veterinärkunde und des Umgangs mit dem Pferd
- Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, des Straßenverkehrsrechts und des umweltverträglichen Verhaltens beim Fahren im Gelände
Sie müssen sowohl in der theoretischen wie auch in der praktischen Teilprüfung mindestens die Gesamtwertnote 5,0 erreichen. Auch in den Einzelnoten ist die Mindestnote 5,0 erforderlich.
Erreichen Sie diese in zwei oder mehr Einzelelementen nicht, so haben Sie die gesamte Teilprüfung nicht bestanden. Eine Wiederholung der einzelnen nicht bestandenen Elemente ist nicht möglich. Die nicht bestandene Teilprüfung können Sie innerhalb eines Jahres, aber frühestens nach drei Monaten wiederholen. Bestehen Sie eine Teilprüfung zweimal nicht, so müssen Sie die gesamte Prüfung wiederholen.