Das Deutsche Fahrabzeichen in Silber (DFA II Zweispänner)
An der Prüfung zum DFA II können Sie teilnehmen, wenn Sie seit mindestens einem Jahr das DFA III besitzen. Die in den Prüfungen vorgestellten Pferde oder Ponys müssen mindestens vier Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. Hier gilt die Einschränkung, dass nur M- und G-Ponys eingesetzt werden dürfen. Pro Gespann sind bis zu vier Bewerber erlaubt.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen. Für die einzelnen Prüfungselemente sowohl im praktischen als auch im theoretischen Teil werden Einzelnoten vergeben.
Der praktische Teil
- Sachgemäßes Aufschirren, Anspannen, Ausspannen und Abschirren eines Zweispänners
- Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßiger "Leinenaufnahme" und Leinenverschnallung eines Zweispänners
- Fahren einer Dressurprüfung Kl. M für Zweispänner (gem. aktuellem Aufgabenheft Fahren)
- Fahren eines Stilhindernisfahrens der Kl. M mit Standardanforderungen ohne Abzüge. Siehe hierzu auch: Aufgabenheft Fahren, Anhang, 4.2, Arbeit mit der Doppellonge
Der theoretische Teil
- umfassende Kenntnisse in der Fahrlehre entsprechend den Anforderungen der Kl. M sowie Kenntnisse der Leistungs-Prüfungs- Ordnung (LPO)
- erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung, der Veterinärkunde und des Umgangs mit dem Pferd
- Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, des Straßenverkehrsrechts, des umweltverträglichen Verhaltens beim Fahren im Gelände und allgemeiner ersicherungsfragen undRechtsvorschriften
Sie müssen sowohl in der theoretischen als auch der praktischen Teilprüfung mindestens die Gesamtwertnote 6,5 erreichen. In den Einzelnoten ist die Mindestnote 6,5 erforderlich.
Erreichen Sie diese in zwei oder mehr Einzelelementen nicht, so haben Sie die gesamte Teilprüfung nicht bestanden. Eine Wiederholung der einzelnen nicht bestandenen Elemente ist nicht möglich. Eine nicht bestandene Teilprüfung können Sie innerhalb eines Jahres, aber frühestens nach drei Monaten wiederholen. Wird eine Teilprüfung zweimal nicht bestanden, so muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.