Das Deutsche Fahrabzeichen Klasse I (DFA I)
Zur Prüfung zum DFA I werden Sie zugelassen, wenn Sie seit mindestens einem Jahr das DFA II-Vierspänner besitzen. Die in den Prüfungen vorgestellten Pferde oder Ponys (nur M- und G-Ponys) müssen mindestens fünf Jahre alt sein und den Prüfungs-Anforderungen genügen. Pro Gespann sind bis zu vier Bewerber erlaubt.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen. Für die einzelnen Prüfungselemente werden Einzelnoten vergeben.
Der praktische Teil
- Fahren einer Dressurprüfung Kl. S für Vierspänner (gem. aktuellem Aufgabenheft Fahren mit Abwickeln und Aufwerfen der Peitsche vor dem letzten Gruß)
- Fahren einer Dressur für Tandemfahren Kl. M
- Fahren eines Stilhindernisfahrens Kl. S für Vierspänner mit Standardanforderungen. Siehe hierzu auch: Aufgabenheft Fahren, Anhang, 4.3.
Der theoretische Teil
- umfassende Kenntnisse in der Fahrlehre entsprechend den Anforderungen der Kl. S
Sie müssen sowohl in der praktischen als auch in der theoretischen Teilprüfung mindestens die Gesamtnote 6,5 erreichen. In den Einzelnoten ist ebenfalls die Mindestnote 6,5 erforderlich.
Erreichen Sie diese in zwei oder mehr Einzelelementen nicht, so haben Sie die gesamte Teilprüfung nicht bestanden. Eine Wiederholung der einzelnen nicht bestandenen Elemente ist nicht möglich. Eine nicht bestandene Teilprüfung können Sie innerhalb eines Jahres, aber frühestens nach drei Monaten wiederholen. Wird eine Teilprüfung zweimal nicht bestanden, so muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.