Das Kleine Fahrabzeichen (DFA IV)

Für die Fahrerinnen und Fahrer, die das Fahrabzeichen (DFA) Klasse IV ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Wenn Sie allerdings unter 18 Jahre alt sind, müssen Sie auf der Kutsche in Begleitung eines Erwachsenen sein, der mindestens das DFA IV besitzt. Voraussetzung ist der Besitz des Basispass Pferdekunde. Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung eingesetzt werden, müssen mindestens vier Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. K-Ponys können für Jugendliche bis 16 Jahre eingesetzt werden. Pro Gespann sind vier Bewerber erlaubt.

 

Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.

 

Der praktische Teil

 

Der theoretische Teil

 

Sie müssen in jeder Teilprüfung die Mindestnote 5,0 erreichen. Erreichen Sie diese Note in einer Teilprüfung nicht, so können Sie die gesamte Prüfung nach frühestens drei Monaten wiederholen.