Das Kleine Fahrabzeichen (DFA IV)
Für die Fahrerinnen und Fahrer, die das Fahrabzeichen (DFA) Klasse IV ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Wenn Sie allerdings unter 18 Jahre alt sind, müssen Sie auf der Kutsche in Begleitung eines Erwachsenen sein, der mindestens das DFA IV besitzt. Voraussetzung ist der Besitz des Basispass Pferdekunde. Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung eingesetzt werden, müssen mindestens vier Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. K-Ponys können für Jugendliche bis 16 Jahre eingesetzt werden. Pro Gespann sind vier Bewerber erlaubt.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.
Der praktische Teil
- Sachgemäßes Aufschirren, Anspannen, Ausspannen, Abschirren eines Ein-/Zweispänners
- Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßiger "Leinenaufnahme"
- Fahren und Beherrschen eines Gespanns im Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung geradeaus, in Wendungen auf dem Platz, im Gelände und im Verkehr. (gem.
- "Richtlinien für Reiten, Fahren und Voltigieren", Band 5). Sie fahren dabei ein- und/oder zweispännig. Auf Verlangen der Richter kann Gespannwechsel vorgenommen werden.
Der theoretische Teil
- Grundkenntnisse in der Fahrlehre und in der Handhabung des Fahrlehrgerätes
- Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, des Straßenverkehrsrechts, des umweltverträglichen
- Verhaltens beim Fahren im Gelände und allgemeiner Versicherungsfragen und Rechtsvorschriften
Sie müssen in jeder Teilprüfung die Mindestnote 5,0 erreichen. Erreichen Sie diese Note in einer Teilprüfung nicht, so können Sie die gesamte Prüfung nach frühestens drei Monaten wiederholen.