Das Deutsche Voltigierabzeichen in Gold

Das DVA in Gold wird nur aufgrund von Erfolgen im Turniersport verliehen. Gewertet werden Leistungen im In- und Ausland, jedoch nur bei internationalen Turnieren, wenn die Nennung durch die FN gemäß Art. 121 RG (General-Reglement des Weltreiterverbandes Fédération Equestre International, FEI) erfolgt ist. Für ausländische Voltigierer werden nur Leistungen anerkannt, die im Bereich der deutschen FN errungen wurden.

 

Folgende Erfolge müssen nachgewiesen werden: