Das Deutsche Voltigierabzeichen in Gold
Das DVA in Gold wird nur aufgrund von Erfolgen im Turniersport verliehen. Gewertet werden Leistungen im In- und Ausland, jedoch nur bei internationalen Turnieren, wenn die Nennung durch die FN gemäß Art. 121 RG (General-Reglement des Weltreiterverbandes Fédération Equestre International, FEI) erfolgt ist. Für ausländische Voltigierer werden nur Leistungen anerkannt, die im Bereich der deutschen FN errungen wurden.
Folgende Erfolge müssen nachgewiesen werden:
- Einzelvoltigierer: das zehnmalige Erreichen der Gesamtwertnote 8,5 in Einzelvoltigierprüfungen seit dem 1.1.1986
- Gruppenvoltigierer: Zwei Platzierungen an 1.-3. Stelle bei einem internationalen Championat (Europa-/Weltmeisterschaft) seit dem 1.1.1986