Das Deutsche Voltigierabzeichen Klasse I (DVA I)
Du kannst die Prüfung für das Voltigierabzeichen Klasse I ablegen, wenn Du seit mindestens zwölf Monaten das DVA II besitzt. Das in der Prüfung eingesetzte Pferd/Pony muss mindestens fünf Jahre alt sein und die Eignung zum Voltigierpferd entsprechend den Prüfungsanforderungen besitzen.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an zwei aufeinander folgenden Tagen abzulegen sind.
Der praktische Teil
- A/B-Pflicht auf dem galoppierenden Pferd (siehe Richtlinien Band 3 und LPO-Durchführungsbestimmungen). Alle Pflichtübungen musst Du an einem Tag absolvieren.
Der theoretische Teil:
- Grundkenntnisse der Veterinärkunde und im Longieren, Kenntnisse auf dem Gebiet der Ethischen Grundsätze und des Tierschutzgesetzes
- Kenntnisse auf dem Gebiet der Voltigierlehre: Körperliche Anforderungen und spezielle Gymnastik, Technik und Ausführung der Voltigierübungen (Pflicht und Kür), Turnieranforderungen im Einzel-, Doppel- und Gruppenvoltigieren, Kenntnisse der Voltigierbestimmungen der LPO, Ausbildungswege gemäß APO
- Kenntnisse über die Organisation des Reit-, Fahr- und Voltigiersports
Im praktischen Teil muss eine Durchschnittsnote von 8,0 erreicht werden. Dabei darf allerdings keine Pflicht-Einzelnote unter 5,0 liegen. Wenn Du die Durchschnittsnote 8,0 nicht erreichst, kannst Du eine Übung im Anschluss an die praktische Prüfung wiederholen. In der Theorie muss die Note 8,0 erreicht werden. Eine nicht bestandene Prüfung - das ist auch der Fall, wenn nur eine Teilprüfung nicht bestanden wurde - kann erst nach drei Monaten wiederholt werden.