Satzung des Reit- und Fahrverein Korbußen e.V.

Index

 

§1 Name und Zweck des Vereins
§2 Verbandsmitgliedschaft, Tierschutz
§3 Arten der Mitgliedschaft
§4 Erwerb der Migliedschaft

§5 Datenschutz

§6 Beiträge, Gebühren, Beitragseinzug
§7 Ende der Mitgliedschaft
§8 Organe des Vereins
§9 Mitgliederversammlung
§10 Aufgaben der Mitgliederversammlung
§11 Vorstand
§12 Aufgaben des Vorstands
§13 Beschlussfassung des Vorstands
§14 Kassenprüfung
§15 Teilunwirksamkeit
§16 Auflösung des Vereins, Verlust der Gemeinnützigkeit
§17 Inkrafttreten

 
§ 1 Name und Zweck des Vereins
Der Verein trägt den Namen: Reit- und Fahrverein Korbußen e.V.

Der Verein mit seinen Sitz in Korbußen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zweck im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.


Er soll im zuständigen Vereinsregister eingetragen werden.


Der Verein bezweckt in gemeinnütziger Weise


Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden.

 

Der Verein enthält sich jeder parteipolitischen und konfessionellen Tätigkeit.


§ 2 Verbandsmitgliedschaft, Tierschutz
Der Verein ist Mitglied im Thüringer Reit- und Fahrsportverband e.V. ( TRFV ).

 

Die Mitglieder unterwerfen sich der Leistungsprüfungsordnung  ( LPO) der Deutschen Reiterlichen Vereini-gung ( FN ) einschließlich ihrer Rechtsordnung.

 

Die Mitglieder sind hinsichtlich der ihnen anvertrauten Pferde verpflichtet, stets die Grundsätze des Tierschut-zes zu beachten, insbesondere

 

§ 3 Arten der Mitgliedschaft

 

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

 § 5 Datenschutz

Der Vorstand des RFV Korbußen e.V. erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten (Art. 4 DSGVO) zur Wahrnehmung seiner Aufgaben (Art.6 Abs.1 Buchstabe b DSGVO).

Diese Daten werden digital und Passwortgeschützt gespeichert und ausschließlich von den Mitgliedern des Vorstandes zur Mitglieder- und Beitragsverwaltung verarbeitet.

Zum Zweck der Außendarstellung des RFV Korbußen e.V. in Auswertung von Vereinsaktivitäten werden Namen und Fotos, auf denen auch Vereinsmitglieder abgebildet sind, durch Stallaushang, in regionalen Printmedien und auf der Homepage des Vereins durch den Vorstand veröffentlicht.

Dieser Veröffentlichung kann jederzeit schriftlich widersprochen werden.

Die Ansprechpartner des Vereines für die Verarbeitungstätigkeiten stehen im „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ (Art.30 Abs.1 DSGVO) des RFV Korbußen e.V. Das Verzeichnis ist beim Vorsitzenden einsehbar.

Von uns gespeicherte Daten werden gelöscht, sollten diese für ihre Zweckbestimmung nicht mehr notwendig sein oder es keine gesetzliche Aufbewahrungsfristen gibt. Falls eine Löschung nicht möglich ist, da die Daten für zulässige gesetzliche Zwecke erforderlich sind, erfolgt eine Einschränkung der Datenverarbeitung. In diesem Fall werden die Daten gesperrt und nicht mehr für andere Zwecke verarbeitet.

 

§ 6 Beiträge, Gebühren, Beitragseinzug

 

§ 7 Ende der Mitgliedschaft

 

Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn ein berechtigter Grund insbesondere ein grober Verstoß gegen die Satzung und die Interessen des Vereins vorliegt. Die Nichtzahlung von Beiträgen oder Strafgel-dern trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung ist ein berechtigter Grund zum Ausschluss.


§ 8 Organe des Vereines

Organe des Vereines sind:

 

§ 9 Mitgliederversammlung

 

§ 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung

 

§ 11 Vorstand

 

§ 12 Aufgaben des Vorstandes

 

§ 13 Beschlussfassung des Vorstandes

 

§ 14 Kassenprüfung

 

§ 15 Teilunwirksamkeit

Erweist sich eine Bestimmung der Satzung ganz oder teilweise als unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der restlichen gültigen Bestimmungen oder der übrigen Bestimmungen unberührt.


§ 16 Auflösung des Vereins / Verlust der Gemeinnützigkeit

 

§ 17 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit ihrer Eintragung im Vereinsregister in Kraft.

 

Korbußen, den 01. März 2019